Medizinstudierende
in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Teil ihres Praktischen Jahres in
einer allgemeinmedizinischen Praxis absolvieren, erhalten während dieser
Zeit monatlich 200 Euro. Liegt die Hausarztpraxis außerhalb der
Universitätsstädte Greifswald und Rostock, kann diese Unterstützung auf
monatlich 800 Euro aufgestockt werden.
Die Förderung ist auf 16 Wochen begrenzt. Finanziert wird die Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium und die KV Mecklenburg-Vorpommern – beide stellen für die PJ-Honorierung jeweils 50.000 Euro bereit. Die Aufstockung außerhalb der Universitätsstädte soll den Studenten die Möglichkeit geben, Praxen im ganzen Land kennenzulernen. Der Zusatzbetrag soll längere Fahrtzeiten und mögliche Übernachtungskosten abfedern. Lehrpraxen müssen entsprechende Anträge vor Beginn des allgemeinmedizinischen Tertials stellen. Nach Absolvierung des Tertials muss der KV das PJ-Zeugnis eingereicht werden, um die Auszahlung auf das Konto des Studierenden zu veranlassen.
Quelle: www.hartmannbund.de