Vorhaben
In einer mecklenburgischen Kleinstadt bestand die seltene Möglichkeit der Übernahme einer umsatzstarken Hausarztpraxis bei gleichzeitiger Anstellung von zwei Ärztinnen. Somit war es möglich, an einem Standort die Gründungsvoraussetzungen eines MVZ aus zulassungsrechtlicher Sicht zu erfüllen. Ebenso konnte hier gewährleistet werden, dass eine Übernahme der Arztpraxis mit zeitlich direkter Überleitung in das Curiates Medicare MVZ machbar war und gleichzeitig die anstehende Nachfolge geregelt werden konnte. Neben den beiden anzustellenden Ärztinnen ist entsprechend den Regelungen des § 613a BGB im Rahmen des Betriebsübergangs das bestehende Personal der Praxis zu übernehmen. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens einer MFA ist eine Nachbesetzung der Stelle notwendig geworden.
Entwicklung
Die Stadt (Einzugsbereich ca. 8000 Einwohner) befindet sich in einem Gebiet, in dem zum Zeitpunkt der Gründung des MVZ eine hausärztliche Unterversorgung drohte. Allerdings ist mit der Anstellung der beiden Ärztinnen die drohende Unterversorgung aufgehoben worden. Aufgrund des Bedarfs an hausärztlicher Versorgung, der sich bereits aus den Fallzahlen der übernommenen Hausarztpraxis ergibt, besteht hier ein großes Potential, was mit dem Betrieb des MVZ gedeckt werden kann.
Dennoch ist das erste Jahr nach der Gründung des MVZ als finanzielle Herausforderung anzusehen, die ohne einen zusätzlichen Finanzierungsrahmen nicht geschafft werden kann. Die Abrechnungsmodalitäten der Kassenärztliche Vereinigung folgen klaren Regeln, was im Detail bedeutet, dass zum Ende des ersten Monats lediglich 75 % des in dem Monat erreichten Honorars ausgezahlt werden, gleiches gilt für das Ende des zweiten und dritten Monats. Die restlichen 25 % werden erst nach sechs Monaten gezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass es zu Mitte und zum Ende eines jeden Quartals zu einem statistischen Rückgang an Fallzahlen und damit an Möglichkeiten der Abrechnung kommt. Hinzu kommt, dass bereits ab dem ersten Monat Gehaltszahlungen an das nichtärztliche und ärztliche Personal zu leisten sind. Ebenso besteht Modernisierungsbedarf und die Notwendigkeit der Anschaffung von Investitionen. Die digitale Praxis beispielsweise wird in den nächsten Wochen am Standort vollumfänglich umgesetzt werden, um so ein Mehr an Zeit und Widmung für die Belange der Patientinnen und Patienten zu haben.
Die laufenden Kosten der Praxis werden über die monatlichen Honorar(teil)abrechnungen der KV sowie über den Kontokorrent- sowie Investitionskredit gedeckt.